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   OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 16 U 118/93   

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https://dejure.org/1997,37806
OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 16 U 118/93 (https://dejure.org/1997,37806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1997 - 16 U 118/93 (https://dejure.org/1997,37806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 16 U 118/93 (https://dejure.org/1997,37806)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Daihatsu 2 -, AA des VH, Unternehmervorteil, Unternehmervorteile, Basisjahr, Veräußerungserlös, Veräußerung des Geschäftsbetriebs durch U, Betriebsveräußerung, Geschäftsverbindung, Stammkunde, Laufkunde, Einmalkunde, Erstkunde, Berücksichtigung von Erstkunden bei der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 16 U 118/93
    Der Ansatz einer Abwanderungsquote von 10 % im vierten und fünften Prognosejahr lässt sich nicht mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BGH (05.06.1996, NJW 96, 2298, 2301 - Volvo 2 -) begründen.

    Unter dem Gesichtspunkt einer Sogwirkung der Marke Daihatsu erscheint ein Billigkeitsabschlag von 10 % angemessen (unter Bezugnahme auf BGH, 05.06.1996, NJW 96, 2298, 2301 - Volvo 2 -).

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 16 U 118/93
    Als ein der Provision entsprechender Veräußerungsgewinn eines Kfz-VH kann im Zweifel ein Anteil von 12 % des Verkaufspreises angesetzt werden (unter Bezugnahme auf BGH, 02.07.1987, ZIP 87, 1383, 1388).
  • LG Berlin, 18.06.1993 - 85 O 6/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 16 U 118/93
    Für die Verpflichtung des VH, dem U bei Vertragsende seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass dieser sich die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann, kommt es nicht darauf an, ob diese Verpflichtung erst bei Vertragsbeendigung oder schon während der Vertragszeit durch laufende Übermittlung der Kundendaten an den Hersteller oder Lieferanten zu erfüllen ist (unter Bezugnahme auf BGH, NJW-RR 93, 1464).
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